CARE booking od Fotonika
Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (AVV)
Standardbedingungen nach Art. 28 DSGVO zwischen dem CARE-Kunden und Fotonika.
Gültig ab 9. 9. 2026
1. Parteien und Geltung
Verantwortlicher ist der in der Bestellung bezeichnete CARE-Kunde; Auftragsverarbeiter ist Dmitry Nikitin – Fotonika. Diese AVV gilt mit Annahme des CARE-Vertrags und hat bei Datenschutzfragen Vorrang vor den AGB.
2. Gegenstand, Dauer und Zweck
Gegenstand ist der technische Betrieb von Buchung, Kalenderübertragung, Benachrichtigungen, Nutzerzugängen und vereinbarten Integrationen. Die Verarbeitung dauert für die Vertragslaufzeit zuzüglich technisch notwendiger Lösch- und gesetzlicher Aufbewahrungsfristen.
3. Daten und betroffene Personen
Betroffene: Buchungskunden, Beschäftigte und Ansprechpartner des Verantwortlichen. Daten: Identitäts- und Kontaktdaten, Buchungsinhalt, freiwillige Notiz, Kalender- und Ressourcenbezug, Geräte-, Sitzungs-, Protokoll- und Benachrichtigungskennungen. Besondere Kategorien sind nicht vereinbart.
4. Weisungen und Vertraulichkeit
Fotonika verarbeitet nur aufgrund dokumentierter Weisungen, einschließlich Übermittlungen. Hält Fotonika eine Weisung für rechtswidrig, informiert sie den Verantwortlichen und darf die Ausführung bis zur Klärung aussetzen. Zugriffsberechtigte Personen sind zur Vertraulichkeit verpflichtet.
5. Sicherheit
Maßnahmen umfassen TLS, verschlüsselte Integrationstokens, Zugriffsbeschränkung, Mandantentrennung, getrennte Entwicklungs- und Produktionsumgebungen, Protokollierung sicherheitsrelevanter Vorgänge, Secret-Management, Aktualisierung und Wiederherstellungsverfahren. Maßnahmen werden risikoorientiert weiterentwickelt.
6. Unterauftragsverarbeiter
Google Ireland Limited (Google Calendar/OAuth und – nach Einwilligung – Google Analytics), Cloudflare, Inc. (Hosting, Netzwerk und technische Speicher), Websupport, s.r.o. (E-Mail), Meta Platforms Ireland Limited (Instagram) sowie Push-Dienste des Browsers oder Betriebssystems.
Der Verantwortliche erteilt eine allgemeine Genehmigung. Über wesentliche Änderungen wird grundsätzlich mindestens 14 Tage vorher informiert; bei berechtigtem Datenschutzgrund kann widersprochen werden. Ist keine zumutbare Alternative möglich, darf jede Partei den betroffenen Dienst beenden.
7. Unterstützung und Vorfälle
Fotonika unterstützt angemessen bei Betroffenenrechten, Sicherheit, Datenschutz-Folgenabschätzung und Behördenanfragen. Eine bestätigte Verletzung personenbezogener Daten wird dem Verantwortlichen ohne unangemessene Verzögerung mit den verfügbaren Angaben gemeldet. Der Verantwortliche bleibt für Meldungen an Behörden und Betroffene zuständig.
8. Nachweise und Audits
Fotonika stellt erforderliche Informationen zur Verfügung. Ein Audit ist grundsätzlich einmal jährlich, mit angemessener Vorankündigung, während Geschäftszeiten und ohne Gefährdung anderer Mandanten möglich. Zunächst sind Dokumentenprüfung und unabhängige Nachweise zu verwenden. Zusätzliche Kosten trägt der Verantwortliche, soweit kein wesentlicher Verstoß von Fotonika festgestellt wird.
9. Rückgabe und Löschung
Nach Vertragsende löscht oder gibt Fotonika personenbezogene Daten unter ihrer Kontrolle nach Wahl des Verantwortlichen zurück, sofern keine gesetzliche Pflicht entgegensteht. Kalenderereignisse verbleiben im Kalender des Verantwortlichen. Technische Sicherungskopien werden im normalen Löschzyklus überschrieben.
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